Allgemeine Geschäftsbedingungen der Elektronik Siebenhüner GmbH

§ 1 Geltung
Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Elektronik Siebenhüner GmbH, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ände­rungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich be­stätigt werden.
§ 2 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind verbindlich, soweit der Auftraggeber das Angebot binnen ei­ner Frist von 2 Wochen an Zugang gegenüber der Firma Elektronik Siebenhüner GmbH schriftlich bestätigt bzw. rechtsverbindlich unterzeichnet zurück sendet. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die ein­schränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstel­lers mit vereinbart. Soweit keine anderen Abreden getroffen sind, ist der Kauf­preis beim Erhalt der Ware zu entrichten. Wird dem Kunden neben dem Kaufange­bot ein Leasing- oder Finanzierungsvertrag unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unsere Hausbank. Handbücher und Softwareunterlagen sind bei den vertriebenen Produkten z. T. in englischer Sprache abgefasst. Der Kaufvertrag gilt als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen als Dokumentation beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen schulden wir nur, wenn dies mit dem Kunden schriftlich vereinbart ist. Erwirbt der Kunde Geräte, die denen aufgrund fehlender FZT (FZZ) Zulassung der Anschluss an das deutsche Fernmeldenetz unter Strafan­ordnung verboten ist, so sichert er zu, diese ausschließlich zu Exportzwecken zu er­werben. Er stellt uns von jeder Haftung, insbesondere aus dem verbotenen Betrieb am Fernmeldenetz frei.
§ 3 Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Langenselbold, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.
§ 4 Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Ei­gentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlich­keiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung mit Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die äl­teste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden. Eine etwai­ge Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vor­behaltsware zum  Wert der neuen Sache, die Verbindung im Verhältnis der Vorbe­haltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgenden verein­barte Vorausabtretung nur in Höhe des realisierbaren Wertes der Vorbehaltsware. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung un­tersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäfts­ganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kun­de  bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab. Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähig­keit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Soweit der realisier­bare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die in unserem Eigentum stehen­de Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir neh­men diese Abtretung an.
§ 5 Lieferung und Installation von Software
Die Lieferung bestellter Waren erfolgen gemäß Angebote entweder auf Kosten des Käufers per Post- oder Paketdienst oder durch die Firma Elektronik Siebenhüner GmbH di­rekt. Soweit gemäß Angebot Lieferung vor Ort  vereinbart ist, Installation von Soft- und/oder Hardware sowie Übergabe gelten die im Angebot berechneten Preise für Zeitaufwand pro Stunde sowie die im Angebot ausgewiesenen Kosten für An- und Abfahrt. Liefertermine und -fristen, welche verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtliche Vertragspflichten erfüllt.
§ 6 Annulierungskosten
Tritt der Käufer/Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Verkäufer, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden gel­tend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auf­trages entstanden Kosten und den entgangenen Gewinn fordern. Dem Käufer/Be­steller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist wird gesetzmäßig ab Rechnungsdatum erfüllt. Das Entfer­nen oder Beschädigen der auf dem Produkt angebrachten Garantiesigel, Barcode-Aufkleber, Seriennummern, Warnhinweise oder sonstigen Kennzeichnungen führt zu Verlust der Garantieleistung. Für von uns gelieferter Hardware sowie Software geben wir im vollen Umfang die Herstellergewährleistung an den Kunden weiter. Eine eigene Gewährleistung für Art und Güte der gelieferten Soft- oder Hardware, insbesondere über die Funktionsfähigkeit von Software wird von der Firma Elektro­nik Siebenhüner GmbH ausdrücklich ausgeschlossen. Im Falle von Mängeln des Lieferge­genstandes (insbesondere Hard- und Software), ist der Hersteller nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern (mehrfach Nachbes­serungen sind zulässig) oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatz­stück und die Ausbesserung leistet die Firma Elektronik Siebenhüner GmbH in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung (mehrfach Nachbesserung) oder Ersatzlieferung berechtigt, Minde­rung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass der fehlerhafte Liefergegenstand durch die Firma Elektro­nik Siebenhüner GmbH entweder beim Kunden besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Kunden an uns eingesandt wird. Diese Regelungen gelten nicht für Gebrauchtwaren. Gebrauchte Waren werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Empfang der Lieferung telefonisch und/oder schriftlich anzuzeigen.

Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, ist jedweder Gewährleistungsan­spruch gegen uns ausgeschlossen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Scha­denersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratun­gen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenpflichten entstanden sind.

Haftung für Folgen von Seiten des Kunden oder Dritter vorgenommener Verände­rungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen. Erwirbt der Kun­de ein einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Ge­räten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, dass ein Anspruch auf Minde­rung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, kei­nesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das Einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Ge­samtheit funktionsunfähig wird. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht si­chergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zu­einander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten In­kompatibilität zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns Kunden von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Bei der von uns ge­lieferten Software haften wir nicht für eine eventuelle Verletzung von Urheberrech­ten. Ist es beim Vorliegen eines Mangels des gelieferten Gerätes oder des geliefer­ten Systems notwendig, dass die Firma Elektronik Siebenhüner GmbH vor Ort Mängelfest­stellung treffen muss, das Gerät oder das System zum Zwecke der Gewährleistung vor Ort ab- und/oder ausbauen muss, so trägt der Käufer die anfallenden Aufwands­kosten der Firma Elektronik Siebenhüner GmbH für Mangelfeststellung, Ausbau sowie Wie­dereinbau des Gerätes in das System. Die Abrechnung erfolgt Analog nach Auf­wand mit dem Stundensatz, der in der Auftragserteilung bereits zugrunde gelegt ist, zuzüglich der An- und Abfahrtkosten, wie in der Auftragserteilung vereinbart.
§ 8 Schadenersatz
Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung,  Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsver­zug. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebener Einsparung, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden, dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit so­wie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorherseh­baren Schadens beschränkt.

Die Firma Elektronik Siebenhüner GmbH schließt jede Haftung für Open Source Software aus.

Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehenden Erfordernis einer täglichen  Datensicherung ausdrück­lich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfü­gung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird be­grenzt auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Kunde keine zur Wie­derherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir für die Haftung freigestellt. Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, dass wir zu Reparatur- und Prüfungszwecken seine gesamten Daten – ohne ihn nochmals darauf hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern – löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinliefe­rung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verloren gegange­ne Daten frei. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Ori­ginaldisketten oder Datenträger der Softwarehersteller von so genannten Computer­viren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, das Kun­dengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist je­doch nach dem heutigen Wissenstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich von uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original ver­packte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haf­tung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.
§ 9 Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht be­rührt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftli­chen Zwecke, auch innerhalb unserer Unternehmungsgruppe in verbundenen Unter­nehmen, Verwenden.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen Langenselbold. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsver­hältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz unserer Firma, soweit der Käufer Kauf­mann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Son­dervermögen ist. Wir können den Käufer   auch an seinem Gerichtsstand verklagen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das für inländische Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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